Gerichtliche Versteigerungen online als neuer Service der österreichischen Gerichte!

Auszug aus futurezone.orf.at vom 19.3.2008

Mit 1. März 2008 wurde die Zwangsvollstreckung in Österreich modernisiert. Gepfändete Autos, PCs, Fernseher, Möbel und andere bewegliche Gegenstände kommen nun auch im Internet unter den Hammer. Mehr Interessenten sollen höhere Erlöse erzielen.

Mit der Novelle zur Exekutionsordnung dürfen in Österreich seit 1. März Zwangsversteigerungen beweglicher Sachen auch über das Internet durchgeführt werden. Ziel der Reform ist es, einen größeren Käuferkreis zu erreichen und damit höhere Erträge zu erzielen, die den Schuldnern zugutekommen.

Welche Auktionsplattform dabei genutzt werden soll, schreibt die Novelle zur Exekutionsordnung nicht vor. "Der Gerichtsvollzieher kann jegliche Versteigerungsplattformen nutzen, die sich als geeignet erweisen. Es gibt keine Bevorzugung eines bestimmten Portals," sagte Hartmut Haller vom Justizministerium im Gespräch mit ORF.at.
Eine eigene Versteigerungsplattform der Justiz sei derzeit nicht geplant. "Die Frage ist, ob über viel frequentierte Portale mit hohen Zugriffszahlen oder sortenreine Plattformen, die nur nach der Exekutionsordnung anbieten, die besseren Preise erzielt werden. Dies wird sich erst zeigen", so Haller weiter.

Einzig eBay sei ein Sonderfall, da einige Geschäftsbedingungen des US-Konzerns nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen der Exekutionsordnung vereinbar sind. Während etwa ein Abbruch der Auktion in letzter Sekunde bei Zwangsversteigerungen durchaus üblich ist, ist das Zurückziehen einer Auktion gemäß den eBay-Richtlinien nur in Ausnahmefällen und dann auch nur bis höchstens zwölf Stunden vor Auktionsende zulässig. Im Wiederholungsfall dieses für eBay atypischen Verhaltens kann es sogar zur Sperre des Anbieters kommen.

Versteigerungen online als neuer Service der österreichischen Gerichte!